Gemäß § 30 (1) des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushaltes (WHG) und § 48 (4) des Wassergesetzes des Landes Schleswig-Holstein (LWG) kündigen hiermit die Gewässerunterhaltungsverbände des Kreises Herzogtum Lauenburg an, dass sie ab sofort bis zum Ende des Jahres innerhalb ihrer Verbandsgebiete die nötigen Unterhaltungsarbeiten an den im Gewässerverzeichnis ausgewiesenen Gewässern II. Ordnung durchführen werden.
Nach § 30 WHG und § 48 LWG haben die An- und Hinterlieger an den Gewässern folgende Handlungen durch den Unterhaltungspflichtigen zu dulden, soweit es die Unterhaltung der Gewässer erfordert:
- das Betreten und Benutzen ihrer Grundstücke
- die Unterbrechung oder Behinderung der Gewässerbenutzung während der Unterhaltungsarbeiten
- die Entnahme von Bestandteilen ihrer Grundstücke für die Unterhaltung, wenn diese nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten beschafft werden können
- die Einebnung von Aushub auf ihren Grundstücken, soweit nicht erhebliche Nachteile für die bisherige Nutzung entstehen
- die Bepflanzung der Ufer durch den Unterhaltungspflichtigen
- die Verpflichtung dazu, Ufergrundstücke in erforderlicher Breite so zu bewirtschaften, dass die Unterhaltung und die Erfordernisse des Uferschutzes nicht beeinträchtigt werden.
So ist bei ackerbaulicher Nutzung gem. § 7 der Verbandssatzung ein Abstand von jeweils. 1,0 m von der oberen Böschungskannte einzuhalten.
Kosten für Unterhaltungsarbeiten, die durch die mangelhafte Erhaltung einer Anlage in und an Gewässern (§ 50 LWG) oder durch die Beseitigung von Hindernissen im Gewässer (§ 47 LWG) und den sich daraus möglicherweise ergebenden Gewässerschäden entstehen, trägt der Verursacher.
Die Gewässerunterhaltungsverbände weisen daraufhin, dass nach § 48 (1) LWG die Anlieger von Gewässern alles zu unterlassen haben, was die Unterhaltung unmöglich machen oder wesentlich erschweren würde.
Ratzeburg, 03.05.2016
Für den Gewässerunterhaltungsverband / Wasser- u. Bodenverband
Steinau/Büchen Bille Priesterbach
gez. Günter Mund gez. Erich Püst gez. Friedhelm Wenck
Verbandsvorsteher Verbandsvorsteher Verbandsvorsteher
Linau Ratzeburger See Hellbach-Boize
gez. Helmut Eggers gez.Wolfgang Pagel gez. Hartwig Albers
Verbandsvorsteher Verbandsvorsteher Verbandsvorsteher
Steinau/Nusse Schwarze Au – Amelungsbach
gez. Frank-Heinrich Lübbers gez. Ulf Peters
Verbandsvorsteher Verbandsvorsteher
Delvenau – Stecknitzniederung Göldenitz – Pirschbach
gez. Wolfgang Genczik gez. Karl-Heinz Groschke
Verbandsvorsteher Verbandsvorsteher