Bekanntmachung Unterhaltung von Gewässern II. Ordnung

Gemäß § 30 (1) des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushaltes (WHG) und § 48 (4) des Wassergesetzes des Landes Schleswig-Holstein (LWG) kündigen hiermit die Gewässerunterhaltungsverbände des Kreises Herzogtum Lauenburg an, dass sie ab sofort bis zum Ende des Jahres innerhalb ihrer Verbandsgebiete die nötigen Unterhaltungsarbeiten an den im Gewässerverzeichnis ausgewiesenen Gewässern II. Ordnung durchführen werden.

Nach § 30 WHG und § 48 LWG haben die An- und Hinterlieger an den Gewässern folgende Handlungen durch den Unterhaltungspflichtigen zu dulden, soweit es die Unterhaltung der Gewässer erfordert:

  • das Betreten und Benutzen ihrer Grundstücke
  • die Unterbrechung oder Behinderung der Gewässerbenutzung während der Unterhaltungsarbeiten
  • die Entnahme von Bestandteilen ihrer Grundstücke für die Unterhaltung, wenn diese nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten beschafft werden können
  • die Einebnung von Aushub auf ihren Grundstücken, soweit nicht erhebliche Nachteile für die bisherige Nutzung entstehen
  • die Bepflanzung der Ufer durch den Unterhaltungspflichtigen
  • die Verpflichtung dazu, Ufergrundstücke in erforderlicher Breite so zu bewirtschaften, dass die Unterhaltung und die Erfordernisse des Uferschutzes nicht beeinträchtigt werden.

So ist bei ackerbaulicher Nutzung gem. § 7 der Verbandssatzung ein Abstand von jeweils. 1,0 m von der oberen Böschungskannte einzuhalten.

Kosten für Unterhaltungsarbeiten, die durch die mangelhafte Erhaltung einer Anlage in und an Gewässern (§ 50 LWG) oder durch die Beseitigung von Hindernissen im Gewässer (§ 47 LWG) und den sich daraus möglicherweise ergebenden Gewässerschäden entstehen, trägt der Verursacher.

Die Gewässerunterhaltungsverbände weisen daraufhin, dass nach § 48 (1) LWG die Anlieger von Gewässern alles zu unterlassen haben, was die Unterhaltung unmöglich machen oder wesentlich erschweren würde.

 

Ratzeburg, 03.05.2016

 

Für den Gewässerunterhaltungsverband / Wasser- u. Bodenverband

Steinau/Büchen                  Bille                                                 Priesterbach

gez. Günter Mund                      gez. Erich Püst                                      gez. Friedhelm Wenck

Verbandsvorsteher                     Verbandsvorsteher                                  Verbandsvorsteher

Linau                                    Ratzeburger See                            Hellbach-Boize

gez. Helmut Eggers                    gez.Wolfgang Pagel                                gez. Hartwig Albers

Verbandsvorsteher                      Verbandsvorsteher                                  Verbandsvorsteher

Steinau/Nusse                    Schwarze Au – Amelungsbach   

gez. Frank-Heinrich Lübbers         gez. Ulf Peters

Verbandsvorsteher                      Verbandsvorsteher

Delvenau – Stecknitzniederung                                                 Göldenitz – Pirschbach

gez. Wolfgang Genczik                                                                          gez. Karl-Heinz Groschke

Verbandsvorsteher                                                                                 Verbandsvorsteher