Archiv der Kategorie: Allgemein
Bekanntmachung der TenneT TSO GmbH
Schule is(s)t lecker!
Teststation in der Amtsarena Sandesneben
Stellenausschreibung Gemeindearbeiter (w/m/d)
Bekanntmachung Unterhaltung von Gewässern II. Ordnung
Vermietungsanzeige kleine Wohnung
Einladung zur Sitzung der Gemeindevertretung Labenz am 31.01.19, Sitzung 1/19
Erschließung B-Plan Nr. 11 – Endausbau
Bekanntmachung Silvester
Bekanntmachung
der Ämter Berkenthin, Breitenfelde, Lauenburgische Seen und Sandesneben-Nusse zum Schutz von Gebäuden mit Weichdach an Silvester und Neujahr
Gemäß der §§ 23 Abs. 1 und 24 Abs. 2 der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Januar 1991 (BGBl I S. 169), zuletzt geändert durch Artikel 13 der Verordnung vom 02. Juni 2016 (BGBl. I S. 1257) ordnen die Amtsvorsteher der Ämter Berkenthin, Breitenfelde, Lauenburgische Seen und Sandesneben-Nusse hiermit an:
Im Umkreis von 200 m der Gebäude mit Weichdach (Reetdach) dürfen auch am 31.12.2015 und am 01.01.2016 keine Raketen der Klasse II abgefeuert oder abgebrannt werden und im Umkreis von 30 m keine weiteren pyrotechnischen Gegenstände der Klasse II abgebrannt werden, da diese Gebäude besonders brandempfindlich sind.
Weiter wird darauf hingewiesen, dass das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen verboten ist.
Wer entgegen dieser Anordnung pyrotechnische Gegenstände oder Raketen der Klasse II abbrennt, handelt gemäß § 46 der oben genannten Verordnung ordnungswidrig und kann mit einer Geldbuße bis zu 50.000,00 € belegt werden.
Sandesneben, den 07. Dezember 2016
Amt Berkenthin |
Amt Breitenfelde |
Amt
Lauenburgische Seen |
Amt
Sandesneben-Nusse |
Der Amtsvorsteher | Der Amtsvorsteher | Der Amtsvorsteher | Der Amtsvorsteher |